Alltagsbegleitung ...(dieses Angebot wird voraussichtlich ab Ende 2024 beginnen)

 

Es ist unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu Hause zu bieten. Für unsere Klienten -Menschen mit seelischer Beeinträchtigung, welche einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, stellen sich unsere einfühlsamen, geschulten Fachkräfte ganz in den Dienst Ihrer persönlichen Wünsche und individuellen Anforderungen. Eine Betreuung ist von wenigen Einsätzen pro Woche bis zur stundenintensiven Betreuung über mehrere Tage oder sogar Wochen, möglich.

 

Unsere Angebote und Serviceleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz umfassen die persönliche Betreuung zu Hause, Begleitung außer Haus, sowie die Haushaltshilfe und den Einkaufservice. Die Entlastung pflegender Angehöriger und Bezugspersonen, die sogenannte Verhinderungspflege, ergänzt das Serviceangebot. Unser Anspruch ist es dazu beizutragen, die Situation der Betroffenen zu verbessern und ihnen dabei zu helfen, Lebensqualität in ihrem Alltag beizubehalten und sich weiterhin in ihrem zu Hause wohlzufühlen.

 Leistungen

 

Entlastungsleistungen

125€ / Monat, insgesamt bis 1.500,00 € pro Jahr, ab Pflegegrad 1

 

Der Betrag ist zweckgebunden zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags einzusetzen. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag, jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

 

Die individuelle Einzelbetreuung des Pflegebedürftigen findet in der häuslichen Umgebung und/oder dem nahen Umfeld außerhalb der Häuslichkeit statt. Mit dem Pflegebedürftigen und deren Angehörigen werden die Unterstützungsaktivitäten besprochen, auf Grundlage einer Biografie geplant sowie nach den Wünschen der Pflegeperson zusammengestellt.

Hierzu bieten wir an:

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

  • Einkaufservice mit und ohne Begleitung
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B.: Wäsche, Müllentsorgung, Bügeln, Kochen, Backen etc.
  • Reinigungsarbeiten im eigenen Haushalt
  • Unterstützung bei den Mahlzeiten
  • Einfache Gartenarbeiten

Betreuungsleistungen

 

Abwechslungsreiche und auf die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse abgestimmte Beschäftigung z.B.:

  • Begleitung zu Ärzten und Behörden, Botengänge
  • Erzählen von Erlebnissen aus Gegenwart und Vergangenheit
  • Gesellschaftsspiele
  • Aktivierende und orientierungsfördernde Gesprächsführung
  • Vorlesen, Lesen
  • Gedächtnistraining und/oder Gedächtnisübungen
  • Nach Wünschen und Bedürfnis gemeinsames Kochen und Backen
  • Musik hören, Singen und Musizieren
  • Tierversorgung
  • Betreuung nach Krankenhausaufenthalt
  • Aufsuchen eines Cafés oder Restaurants
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Begleitung bei Besuchen von Angehörigen, Nachbarn, Verwandten, Freunde oder zum Friedhof
  • Begleitung Friseurbesuch sowie bei Kosmetikbesuch
  • Hilfe bei der Akquirierung benötigter Unterstützung in der Häuslichkeit( ambulante Fußpflege, Friseur etc. )

 

Verhinderungspflegeleistungen

Budget bis zu insgesamt 2.418 € im Jahr

 

Die sogenannte Verhinderungspflege ist für pflegende Angehörige eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Aufgabe zu bekommen.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach mal eine Auszeit möchten. Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zu.

Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen im Kalenderjahr beantragt werden und verfallen nach Ablauf eines Kalenderjahres.

 

Kurzzeitpflege in Kombination mit Verhinderungspflege

Jede Person mit Pflegegrad 2 bis 5 hat die Möglichkeit, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet: Zusätzlich zu den 1.612 € können noch bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € aufgestockt werden.


Pflegesachleistungen

 

Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Pflegebedürftige können solche Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanter Pflege – und Betreuungsdiensten in Anspruch nehmen bis zu monatlich:

689€ in Pflegegrad 2
1.298€ in Pflegegrad 3
1.612€ in Pflegegrad 4
1.995€ in Pflegegrad 5

Mit mindestens Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruch für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.


Kostenübernahme

 

Eine Übernahme der Kosten für Betreuung ist in den meisten Fällen durch die Pflegekasse möglich.

Unser Team unterstützt, berät und begleitet Sie in der Stadt Halle/Saale und dem Saalekreis sowie im Seegebiet Mansfelder Land. Dabei stehen wir in enger Zusammenarbeit und Kooperation mit allen Berufsgruppen, Pflegekassen, Sozialpsychiatrischen Diensten, Fachkliniken, Institutionen und Gruppierungen, die für die Durchsetzung der Ziele notwendig sind.

 

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und dem Ausfüllen aller Formalitäten.